Monatliche Unterrichtsbeiträge |
||
Musikalische Früherziehung |
||
Was | Dauer | Preis |
ab 3 1/2 Jahren | 60 min | € 28,00 |
Einzelunterricht |
||
Dauer | Preis | |
30 min | € 58,00 | |
45 min | € 80,00 | |
60 min | € 108,00 | |
Gruppenunterricht |
||
Dauer | Preis | |
2er Gruppen | 30 min | € 35,00 |
45 min | € 44,00 | |
3er Gruppen | 30 min | € 30,00 |
45 min | € 35,00 | |
Spielkreise/Chöre |
||
Preis | ||
Schüler der Musikschule | kostenlos | |
externe Kinder/Jgdl | € 7,00 | |
externe Erwachsene | € 12,00 | |
Leihinstrumente |
||
Monatliche Kosten | € 12,50 | |
Hygienezuschlag während der Corona Zeit |
||
seit 01.10.2020
pro Unterrichtsvertrag monatlich
|
€ 1,50 |
Die monatlichen Beiträge sind auch während der Schulferien zu entrichten. Die Unterrichts- und Ferienzeiten entsprechen der allgemeinen Ferienordnung des Landes Hessen. Kündigungen sind jeweils zum 01. März und zum 01. Oktober möglich, die schriftliche Kündigung muss vier Wochen vor diesem Datum vorliegen.
Sie suchen nach einem passenden Geschenk? Gerne stellen wir Ihnen einen Gutschein über eine gewünschte Anzahl von Unterrichtseinheiten aus (erhältlich sind maximal 6 Unterrichtseinheiten á 30 min zum Preis von € 19,00/Einheit).
Sie können hier das Anmeldeformular herunterladen. Um das Formular öffnen und ausdrucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader. Download hier.
Musikschule Idstein
Schlossgasse 8
65510 Idstein
Sie können die Anmeldung auch gerne persönlich bei uns abgeben. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte zur Zeit im gewünschten Fach keine Unterrichtskapazität zur Verfügung stehen, kommen Sie auf eine Warteliste.
Die MSI richtet sich nach den offiziellen Schulferien an den Idsteiner Schulen - auch bei beweglichen Ferientagen. Der letzte Schultag ist also bei uns ein regulärer Unterrichtstag.
Bitte füllen Sie ein Anmeldeformular aus. Wir haben für diesen Fall Wartelisten. Freie Termine werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
Auszug aus dem Unterrichtsvertrag: "Wird der Unterricht aus Gründen, die beim Schüler oder der Schülerin liegen, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Unterrichtsgeldes."
Auszug aus dem Unterrichtsvertrag: "Auf Veranlassung des Unterrichtenden ausgefallene Stunden werden nachgegeben oder ersetzt, falls es mehr als eine Stunde pro Semester betrifft."
Jeder kann am Unterricht teilnehmen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung dafür.